Mindestalter:
Für die Lenkberechtigung der
Klasse F ist in Österreich ein Mindestalter von 16 Jahre (für
landwirtschaftliche Fahrzeuge) vorgesehen. Die Ausbildung kannst Du aber
bereits mit 15 1/2 Jahren beginnen.
Berechtigungsumfang der Klasse F:
- Zugmaschinen (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
- Motorkarren (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
- Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
- Transportkarren (Bauartgeschwindigkeit max. 50 km/h)
- Einachszugmaschinen,
die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie
mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse
und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer
Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht
- Sonderkraftfahrzeuge