Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse seit mindestens 3 Jahren.
Praxisnachweis: Es müssen 3 Jahre Fahrpraxis nachgewiesen
werden (für die Klassen A, C, E gilt auch 1 Jahr Fahrpraxis und 1 Praxisseminar
je Klasse). Es ist jedenfalls für jede im Antrag bezeichnete
Führerscheinklasse ein Praxisnachweis beizubringen.
Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG (keine gerichtlichen
Vorstrafen, keine groben Verwaltungsübertretungen z.B. Entziehung der
Lenkberechtigung, usw.)
Ausbildungsnachweis der Fahrlehrerschule
Erfolgreiche Ablegung einer mündlichen sowie praktischen
Prüfung.
Fahrschullehrer
Besitz einer Lenkberechtigung der angestrebten Klasse seit mindestens 3 Jahren.
Praxisnachweis: Es müssen 3 Jahre Fahrpraxis nachgewiesen
werden (für die Klassen A, C, E gilt auch 1 Jahr Fahrpraxis und 1 Praxisseminar
je Klasse). Es ist jedenfalls für jede im Antrag bezeichnete Führerscheinklasse ein Praxisnachweis beizubringen.
Vertrauenswürdigkeit im Sinne des KFG (keine gerichtlichen
Vorstrafen, keine groben Verwaltungsübertretungen z.B. Entzug der
Lenkberechtigung, usw.)
Ein in Österreich gültiges Reifeprüfungszeugnis (keine
B-Matura) oder den Nachweis Studienberechtigungsprüfung bzw.
Berufsreifeprüfung, oder mind. 5 Jahre Tätigkeit als Fahrlehrer.
Ausbildungsnachweis der Fahrlehrerschule
Erfolgreiche Ablegung einer schriftlichen und mündlichen
sowie der praktischen Prüfung.